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Wir präsentieren den ScorepriseAI Chatbot - die Zukunft des AI-Kundensupports. Mehr Infos

Allgemeine Geschäftsbedingungen
von Scoreprise

Gegenstand und Geltungsbereich
 

  • Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Angebot von Dienstleistungen durch die Scoreprise Business Solutions GmbH mit Sitz in Münster (im Folgenden als "Anbieter" bezeichnet) bezüglich der Nutzung der Chatbot-Anwendungen "Scoreprise.AI" in allen verfügbaren Versionen. Diese Bedingungen gelten ausschließlich für Kunden, die gemäß § 13 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) nicht als Verbraucher einzustufen sind. Diese AGB sowie die gegebenenfalls in einem Einzelvertrag mit dem Kunden niedergelegten Regelungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden haben keine Geltung, und zwar auch dann nicht, wenn der Anbieter in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden die Leistung ohne Widerspruch gegen die Bedingungen des Kunden bewirkt.
     

  • Der Anbieter behält sich das Recht vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) unter Einhaltung einer angemessenen Ankündigungsfrist zu modifizieren. Solche Änderungen treten nur in Kraft, wenn der Kunde nicht innerhalb einer Frist von einem Monat nach Erhalt der schriftlichen Mitteilung über die Änderungen Einspruch erhebt. Zudem muss der Anbieter in der Mitteilung explizit auf das Recht zum Widerspruch sowie auf die Einspruchsfrist hinweisen. Änderungen, die sich auf wesentliche Vertragspflichten beziehen – also solche Pflichten, deren Erfüllung die Grundlage für die ordnungsgemäße Ausführung des Vertrages bildet und auf deren Einhaltung die jeweils andere Partei vertrauen darf – sind von dieser Möglichkeit zur Änderung ausgeschlossen.
     

Vertragsschluss und Angebote

  • Das Ausfüllen eines Webformulars durch den Kunden oder eine auf anderem Wege eingereichte Anfrage zur Buchung gilt als verbindliches Angebot seitens des Kunden zum Abschluss eines Vertrags über die darin spezifizierten Dienstleistungen des Anbieters. Ein Vertragsverhältnis wird etabliert, sobald der Anbieter dieses Angebot annimmt, was spätestens mit der Erbringung der besagten Leistung durch den Anbieter geschieht.
     

  • Sämtliche Angebote des Anbieters gelten als unverbindlich, es sei denn, sie wurden vom Anbieter ausdrücklich schriftlich als verbindlich deklariert oder bestätigt. Dies gilt ebenso für Leistungstermine, die in Aufträgen genannt werden; diese erlangen nur Verbindlichkeit, wenn sie vom Anbieter schriftlich als solche gekennzeichnet oder bestätigt wurden.
     

Leistungen

  • Die spezifischen Details der vertraglich vereinbarten Leistungen (Leistungsgegenstand) eines jeden Vertrags sind den Produktbestellseiten des Anbieters zu entnehmen, wie sie zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses aktuell vorliegen.
     

  • Der Anbieter hat das Recht, kostenfreie Dienstleistungen (einschließlich der kostenlosen Versionen) ganz oder teilweise jederzeit zu ändern oder einzustellen. Dabei verpflichtet sich der Anbieter, die berechtigten Interessen des Kunden zu berücksichtigen und, soweit dies technisch machbar und zumutbar ist, den Kunden rechtzeitig und mit einer angemessenen Frist im Voraus über solche Änderungen oder Einstellungen zu informieren.
     

  • Der Anbieter verpflichtet sich, dem Kunden die vereinbarten Dienstleistungen rund um die Uhr, also 24 Stunden täglich und an 365 Tagen im Jahr, zur Verfügung zu stellen ("Systemlaufzeit"). Dabei sichert der Anbieter eine durchschnittliche jährliche Verfügbarkeit dieser Dienstleistungen von 99 % zu (im Folgenden als "Service-Level-Agreement" oder "SLA" bezeichnet). Der Anbieter wird den Kunden über geplante Wartungsarbeiten, die zu vorübergehenden Unterbrechungen der Dienstleistungen führen könnten, so früh wie möglich in Kenntnis setzen. Solche Ausfallzeiten aufgrund von Wartungsarbeiten werden nicht auf die SLA-Quote angerechnet. Für Ausfallzeiten, die durch Internet- oder Netzwerkprobleme verursacht werden, sowie für Zeiten, in denen die Dienstleistungen aufgrund von Umständen, die außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters liegen (wie z.B. höhere Gewalt oder Verschulden Dritter), nicht zugänglich sind, übernimmt der Anbieter keine Verantwortung.
     

Pflichten des Kunden

  • Falls es bei der Inanspruchnahme der Dienstleistungen zu Störungen kommt, ist der Kunde verpflichtet, den Anbieter darüber umgehend zu informieren.
     

  • Der Kunde muss sämtliche Zugangsdaten, wie Benutzernamen und Passwörter, geheim halten und darf diese nicht an unberechtigte Dritte weitergeben. Sollte der Kunde feststellen, dass unbefugten Dritten das Passwort bekannt geworden ist, ist er dazu verpflichtet, sein Passwort sofort zu ändern und den Anbieter unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen.
     

  • Der Kunde muss die im Rahmen des Vertrags erbrachten Leistungen so gestalten und nutzen, dass sie den gesetzlichen Anforderungen des Landes, in dem die Leistungen verbreitet werden sollen, entsprechen. Dabei ist es besonders wichtig, dass der Kunde die Urheberrechte, Markenrechte, Patentrechte und andere Formen des gewerblichen Rechtsschutzes sowie die Persönlichkeitsrechte Dritter respektiert. Der Kunde darf keine Dateien oder Informationen nutzen oder öffentlich zugänglich machen, die rechtswidrige Inhalte oder Darstellungen enthalten.
     

  • Dem Kunden ist es streng verboten, die vom Anbieter bereitgestellten Leistungen für Angriffe auf Dritte oder den Anbieter selbst zu verwenden. Dazu zählen insbesondere das Versenden von Spam in großen Mengen, das Durchführen von Hacking-Versuchen, Brute-Force-Angriffen sowie das Einsetzen oder Versenden von Spionage-Software, Viren und Würmern.
     

  • Der Anbieter hat das Recht, rechtswidrige Inhalte jederzeit, auch ohne vorherige Ankündigung, zu entfernen oder, falls nötig, den Zugang des Kunden zu diesen Inhalten bzw. den betreffenden Dienstleistungen zu sperren, sollte gegen die Regelungen in den Abschnitten 2 bis 4 von Punkt 4 dieser AGB verstoßen werden. Dies geschieht, bis der Regelverstoß vollständig behoben ist. Bei einem gravierenden Verstoß gegen die in den Abschnitten 2 bis 4 von Punkt 4 festgelegten Pflichten hat der Anbieter zudem das Recht, das Vertragsverhältnis sofort und ohne Frist aus wichtigem Grund zu kündigen (siehe Punkt 10 Absatz 2). Sollte der Kunde für den Verstoß verantwortlich sein, ist er verpflichtet, dem Anbieter den entstandenen Schaden zu ersetzen.
     

Nutzungsrechte und Freistellung

  • Während der Laufzeit des Vertrages gewährt der Anbieter dem Kunden ein nicht-exklusives (einfaches), nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares, räumlich unbegrenztes Nutzungsrecht für die im Vertrag festgelegten Leistungen, entsprechend dem Zweck des jeweiligen Vertrages. Dies schließt auch das Recht zur Nutzung von neuen Versionen, Updates oder Upgrades der Leistungen während der Vertragsdauer ein. Der Anbieter ist allerdings nicht verpflichtet, neue Versionen, Upgrades oder Updates bereitzustellen, es sei denn, dies ist für die Behebung von Mängeln unbedingt erforderlich. Der Kunde ist darüber hinaus nicht berechtigt, die vertragsgegenständlichen Leistungen über den vertraglich festgelegten Zweck hinaus zu nutzen, zu vervielfältigen, herunterzuladen oder Dritten zugänglich zu machen.
     

  • Der Kunde ist verpflichtet, den Anbieter und seine Erfüllungsgehilfen von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen, die auf einer rechtswidrigen Verwendung von Leistungen des Anbieters durch den Kunden beruhen oder mit seiner Billigung erfolgen oder die sich insbesondere aus datenschutzrechtlichen, urheberrechtlichen oder sonstigen rechtlichen Streitigkeiten ergeben, die mit der Nutzung der Leistungen verbunden sind. Erkennt der Kunde oder muss er erkennen, dass ein solcher Verstoß droht, besteht die Pflicht zur unverzüglichen Unterrichtung des Anbieters.
     

Datenschutz

  • Der Kunde ist verpflichtet, den Anbieter sowie dessen Erfüllungsgehilfen vor allen Ansprüchen Dritter zu schützen, die aus einer rechtswidrigen Nutzung der vom Anbieter bereitgestellten Leistungen durch den Kunden resultieren oder die mit dessen Einverständnis erfolgen. Dies umfasst auch Ansprüche, die sich speziell aus Verstößen gegen Datenschutzgesetze, Urheberrechte oder aus anderen rechtlichen Auseinandersetzungen ergeben, die in Verbindung mit der Nutzung der Dienste stehen. Sollte dem Kunden bewusst werden oder er Grund zur Annahme haben, dass eine solche rechtswidrige Nutzung droht, ist er dazu verpflichtet, den Anbieter umgehend darüber zu informieren.
     

  • Die Verantwortung für die Einhaltung der jeweiligen Datenschutzvorschriften im Umgang mit den Leistungen des Anbieters trägt der Kunde. Dies betrifft insbesondere den Fall, in dem der Kunde im Rahmen der Nutzung der angebotenen Leistungen personenbezogene Daten sammelt, verarbeitet oder nutzt und hierfür keine gesetzliche Grundlage vorliegt. In solchen Fällen ist es die Pflicht des Kunden, die notwendige Zustimmung der betroffenen Personen einzuholen.
     

Gewährleistung

  • Bei der Bereitstellung unentgeltlicher Leistungen (also bei kostenlosen Versionen) ist der Anbieter nicht zur Behebung von Mängeln verpflichtet.
     

  • Im Rahmen einer kostenpflichtigen Dienstleistung hat der Kunde das Recht, gegenüber dem Anbieter Ansprüche wegen Mängeln geltend zu machen. Die Behebung dieser Mängel, insbesondere bei Fehlern in der Applikation, erfolgt nach Wahl des Anbieters entweder durch die Bereitstellung einer angepassten Version der Applikation (beispielsweise in Form eines Updates oder Upgrades) oder durch eine Umgehungslösung für den Fehler.
     

  • Die Gewährleistung für Mängel ist ausgeschlossen, wenn der Kunde oder ein Dritter unerlaubte Änderungen an der Leistung vorgenommen hat, in anderer Weise in diese eingegriffen hat, oder wenn die Leistung entgegen den vertraglichen Vereinbarungen und den eventuell vorhandenen Dokumentationen genutzt wurde, und diese Abweichungen ursächlich für den Mangel sind.
     

Haftung

  • Unentgeltlicher Leistungen und Dienste
    Bei der Nutzung unentgeltlicher Leistungen und Dienste (wie einer kostenfreien Versionen) ist die Haftung des Anbieters auf Fälle von Vorsatz, Arglist, grober Fahrlässigkeit oder das Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft begrenzt. Jegliche darüber hinausgehende Haftung wird ausgeschlossen. Ausgenommen von diesem Haftungsausschluss sind jedoch Schäden, die durch schuldhafte Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit entstehen, sowie die Haftung gemäß dem Produkthaftungsgesetz.
     

  • Entgeltliche Leistungen
    Soweit Wenn der Anbieter dem Kunden gegenüber kostenpflichtige Dienstleistungen erbringt, unterliegt die Haftung des Anbieters den gesetzlichen Bestimmungen für Schadensersatzansprüche, die auf Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder das Fehlen einer garantierten Eigenschaft zurückzuführen sind. Dies schließt auch das Verhalten von Vertretern oder Erfüllungsgehilfen des Anbieters ein.

    Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht – also einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht, deren Verletzung den Vertragszweck gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut – ist die Haftung des Anbieters auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens beschränkt.

    Jede darüber hinausgehende Haftung wird ausgeschlossen. Unberührt bleibt jedoch die Haftung für Schäden, die durch schuldhafte Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit entstehen, sowie die Haftung gemäß dem Produkthaftungsgesetz.
     

  • Haftung für Datenverlust
    Die Haftung des Anbieters für den Verlust von Daten bei leichter Fahrlässigkeit ist nur unter den Bedingungen und im Rahmen der bereits genannten Bestimmungen gegeben. Zudem haftet der Anbieter nur für solche Schäden, die auch dann entstanden wären, wenn der Kunde eine ordnungsgemäße, regelmäßige und der Wichtigkeit der Daten entsprechende Datensicherung durchgeführt hätte – mindestens täglich auf seinen lokalen Systemen. Dies bedeutet, dass der Kunde eine aktive Rolle beim Schutz seiner Daten übernehmen muss, indem er regelmäßige Backups erstellt, um im Falle eines Datenverlusts die Schäden zu minimieren.
     

Zahlungsbedingungen und Fälligkeiten

  • Sofern vertraglich keine abweichenden Vereinbarungen getroffen wurden, basieren die Details der Vergütungsregelungen auf den Informationen der Produktbestellseite des Anbieters, wie sie zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses aktuell sind.
     

  • Alle Preisangaben, einschließlich der Nebenkosten, werden grundsätzlich als Nettopreise ausgewiesen. Der Anbieter hat das Recht, Rechnungen elektronisch zu stellen. Die Abrechnung der für die Nutzung der Dienstleistungen anfallenden Kosten richtet sich nach der vom Kunden gewählten Zahlungsmethode.
     

  • Rechnungen, die vom Anbieter ausgestellt werden, sind mit ihrer Ausstellung sofort fällig und müssen ohne jeglichen Abzug beglichen werden. Eine Zahlung wird erst dann als geleistet angesehen, wenn der Anbieter über den Betrag verfügen kann. Der Kunde kommt in Verzug, wenn die Zahlung nicht innerhalb von vierzehn Tagen nach der Fälligkeit und dem Erhalt der Rechnung oder einer vergleichbaren Zahlungsaufforderung erfolgt ist. Im Verzugsfall ist der Anbieter dazu berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe zu fordern, die gesetzlich im § 288 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) festgelegt ist. Das Recht, weitergehende Ansprüche geltend zu machen, bleibt hiervon unberührt.
     

  • Falls der Kunde (a) für zwei aufeinanderfolgende Monate mit seiner Zahlung oder einem bedeutenden Teil davon in Verzug gerät, oder (b) über einen Zeitraum von mehr als zwei Monaten hinweg mit der Zahlung eines Betrages in Verzug ist, der der Vergütung für zwei Monate entspricht, hat der Anbieter das Recht, den Zugang zu den vereinbarten Dienstleistungen zu sperren. Zusätzlich bleibt das Recht des Anbieters, in solchen Fällen das Vertragsverhältnis aus einem wichtigen Grund und ohne die Einhaltung einer Frist zu kündigen (siehe Ziffer 10 Absatz 2), hiervon unberührt.
     

  • Der Kunde hat das Recht zur Aufrechnung ausschließlich dann, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden, vom Anbieter anerkannt sind oder unbestritten bleiben. Ein Zurückbehaltungsrecht darf der Kunde nur ausüben, sofern sein Gegenanspruch aus demselben Vertragsverhältnis resultiert.
     

  • Scoreprise ist kontinuierlich bestrebt, seine Software weiterzuentwickeln und Kunden dadurch stets neue Funktionalitäten zur Verfügung zu stellen. Im Zuge dieser Weiterentwicklung behält sich Scoreprise das Recht vor, die Nutzungsgebühr einmal jährlich anzupassen. Die Grundlagen für solche Preisanpassungen können entweder (i) allgemeine Preisanpassungen durch Scoreprise selbst oder (ii) Veränderungen im Verbraucherpreisindex ("VPI"), der vom Statistischen Bundesamt ermittelt wird, sein.
     

Vertragslaufzeit

  • Sofern nicht anders zwischen den Parteien vereinbart, unterliegt der Vertrag über eine gebuchte Edition – je nach ausgewähltem Produkt – einer Mindestvertragslaufzeit von einem, zwölf oder vierundzwanzig Monaten. Er kann von beiden Seiten ohne die Notwendigkeit einer speziellen Kündigungsfrist zum Ende der Vertragslaufzeit gekündigt werden. Abweichend hiervon haben sogenannte Custom- oder Flex-Kunden, abhängig von der Produktwahl, eine feste Mindestvertragslaufzeit von zwölf oder vierundzwanzig Monaten und müssen eine Kündigungsfrist von drei Monaten zum Vertragsende einhalten. Wird der Vertrag nicht fristgerecht vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit gekündigt, verlängert er sich automatisch um die zuvor vereinbarte Mindestvertragslaufzeit.
     

  • Die Kündigung des Vertrages kann durch die vom Anbieter auf seiner Webseite bereitgestellten Kommunikationsmittel oder in Textform, beispielsweise per E-Mail, erfolgen. Dies bietet den Parteien flexible Optionen zur Durchführung der Kündigung, wobei die gewählte Methode den Anforderungen der Textform genügen muss.
     

  • Das Recht beider Parteien, den Vertrag aus wichtigem Grund außerordentlich und ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen, bleibt hiervon unberührt. Ein wichtiger Grund ist dann gegeben, wenn unter Berücksichtigung sämtlicher Umstände des Einzelfalles und nach einer Abwägung der Interessen beider Vertragsparteien die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses für den Kündigenden unzumutbar ist.
     

  • Wenn der Kunde die Option nutzt, sein Konto bei Scoreprise vollständig zu löschen, führt dies automatisch zur Löschung aller mit diesem Konto verknüpften Kundendaten. Es liegt daher in der Verantwortung des Kunden, sicherzustellen, dass er seine Kundendaten rechtzeitig vor der Kontolöschung auf seinem eigenen lokalen System sichert.
     

Integration

  • Scoreprise bietet gemäß der Leistungsbeschreibung technische Unterstützung an, die auf Software basiert und bei der Kommunikation mit Nutzern auf der Webseite des Unternehmens hilft.
     

Sonstiges

  • Der Anbieter hat das Recht, die vereinbarten Leistungen durch den Einsatz von Dritten als Subunternehmer zu erfüllen. Für die Leistungen, die von diesen Subunternehmern erbracht werden, übernimmt der Anbieter die Haftung, als ob er diese Leistungen selbst erbracht hätte.
     

  • Informationen, die auf der Produktbestellseite, in Prospekten und anderen Unterlagen zu finden sind, dienen lediglich der Beschreibung und stellen keine Garantie dar – insbesondere keine Garantie bezüglich der Beschaffenheit der Produkte oder Dienstleistungen. Jede Form von Garantie erfordert eine ausdrückliche und schriftliche Bestätigung durch den Anbieter.
     

  • In der Vertragsbeziehung zwischen dem Anbieter und dem Kunden findet deutsches Recht Anwendung, wobei das UN-Kaufrecht ausgeschlossen ist.
     

  • Wenn der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, wird als ausschließlicher, auch internationaler Gerichtsstand für alle direkt oder indirekt aus dem Vertragsverhältnis resultierenden Streitigkeiten Münster oder Hamburg vereinbart. Diese Regelung gilt ebenfalls, falls der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder sein Wohnsitz bzw. gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. Ungeachtet dessen behält sich der Anbieter das Recht vor, den Kunden an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.
     

  • Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. In diesem Fall finden die gesetzlichen Bestimmungen Anwendung.
     

  • Scoreprise hat das Recht, den Firmennamen und das Logo des Kunden für Public Relations- und Marketingzwecke zu nutzen. Der Kunde hat jedoch die Möglichkeit, dieser Verwendung seiner Markenzeichen jederzeit zu widersprechen.
     

Stand: 01.01.2024

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